LEADER-Förderungsabwicklungen
Antragstellung/Projektauswahl
Voraussetzung für die Vorlage des Projektförderungsantrags bei der Förderstelle sind die Übereinstimmung des Projektes mit der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und dem regionalen Entwicklungsleitbild sowie ein entsprechender positiver Beschluss durch das regionale Projektauswahlgremien (Steuerungsgruppe).
Förderungsabwicklung
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BERATUNG:
Nach der Formulierung der Projektidee sollte die Erstinformation sowie eine weitere Beratung durch die zuständige LAG erfolgen, damit bereits im Vorfeld Abstimmungen mit den Förderstellen erfolgen können.
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VOREINREICHUNG bei der LAG
Die konkreten Vorhaben/Projekte sind bei der zuständigen Lokalen Aktionsgruppen (LAG) einzureichen.
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PROJEKTAUSWAHL in der LAG
Die Projektauswahl erfolgt durch das jeweilige Projektauswahlgremium der LAG, welches für eine nicht diskriminierende, transparente und nach objektiven Kriterien erfolgende Auwahl der vorgelegten Projekte entsprechend der LES verantwortlich ist.
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EINREICHUNG beim Land Steiermark
Vorhaben/Projekte, die vom Projektauswahlgremium der LAG positiv bewertet wurden, können ausschließlich durch die jeweils zuständige LAG bei der Leaderverantwortlichen Landesstelle (LVL), Abteilung 17, eingereicht werden. Auf Landesebene werden die Zuständigkeit (Landes- und Regionalentwicklung, Kultur, Naturschutz), die Vollständigkeit des Förderungsantrags, das Vorliegen aller Förderungsvoraussetzungen, die Kompatibilität mit Landes- und Regionalstrategien sowie die wirtschaftliche Nachhaltigkeit geprüft und über den Förderungsantrag entschieden.
Bitte nehmen Sie mit dem LEADER-Management der innovationsRegion Murtal Kontakt auf. Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter dem Punkt Download/Antragssteller.